Weiterbildung braucht eine gesetzliche Verankerung

20. Mai 2021

Diana Stachowitz, Bayerischer Landtag

„Weiterbildung sichert die Arbeitsplätze der Zukunft“, sagt die arbeitspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Diana Stachowitz. „Die Arbeitswelt ist schnelllebig geworden und die Transformations- und Digitalisierungsprozesse wurden durch die Pandemie enorm beschleunigt. Umso wichtiger wird auch in Zukunft die ständige Weiterbildung der Arbeitnehmer*innen werden."

Deshalb hat die BayernSPD-Landtagsfraktion heute einen Gesetzentwurf zum Bildungsfreistellungsgesetz in der ersten Lesung in den Bayerischen Landtag eingebracht. Ziel ist der Rechtsanspruch auf bezahlte Freistellung von der Erwerbsarbeit zum Zweck der Weiterbildung. Dieser Anspruch soll zehn Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren betragen. Profitieren sollen davon Arbeitnehmer/-innen, die mindestens seit sechs Monaten bei ihrem aktuellen Arbeitgeber beschäftigt sind. Um kleineren Betrieben die Fortbildung ihrer Arbeitnehmer/-innen zu ermöglichen, soll der Freistaat dafür Kostenzuschüsse zur Verfügung stellen.

Schon 2017 hat die SPD-Fraktion einen entsprechenden Gesetzentwurf, der unter Beteiligung der Gewerkschaften entstanden ist, in den Landtag eingebracht. Damals wurde der Entwurf von der CSU-Alleinregierung abgelehnt. Aktuell stellt Bayern gemeinsam mit Sachsen das Schlusslicht dar: Alle anderen Bundesländer haben schon ein Bildungsfreistellungsgesetz verabschiedet. „Höchste Zeit, dass der Freistaat nachzieht!", betont Diana Stachowitz.